Anpassung von Biomasseanlagen mittlerer Leistung an die europäische Richtlinie über Emissionen in die Atmosphäre

Bild einer Partikelinstallation

Nach Dekret 1042 / 2017, die die transponiert Europäische Richtlinie 2015/2193 Anlagen vor 2018 mit mehr als 5 MW müssen vor 2025 angepasst werden.

In Bezug auf Biomassekesselanlagen war die wichtigste Maßnahme Begrenzung der Partikelemissionen. In der Praxis bedeutete dies, dass es so sein würde Die Installation eines Partikelfilters ist erforderlich, ob aus Hülsen, Keramik oder elektrostatisch.

Warum die besonderen Auswirkungen auf die Feststoffemissionen?

Die Partikelemissionen eines festen Biokraftstoffkessels bestehen im Wesentlichen aus Asche in den Verbrennungsgasen gelöst die in die Atmosphäre ausgestoßen werden.

Diese inerten Substanzen können von Lebewesen mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen eingeatmet werden. In den letzten Jahren wurde Biomasse als Brennstoff für die Emission dieser Art von Partikeln kritisiert, und daher werden strengere Emissionsgrenzwerte eingeführt, die hochentwickelte Filtergeräte erfordern. Die beiden am weitesten verbreiteten Systeme im Bereich der Biomasseverbrennung sind die Beutelfilter und elektrostatischer Filter. Während das erstere die Partikel durch ein Filtertuch einfängt, geschieht das letztere durch Ionisation und anschließende Sammlung der Partikel.

Entdecken Sie mehr: https://www.sugimat.com/adecuacion-de-las-instalaciones-de-biomasa-de-mediana-potencia-a-la-directiva-europea-de-emisiones-a-la-atmosfera/